Stilllegung und Wiederinbetriebnahme

Stilllegung, Wiederinbetriebnahme, Umlegung und Sonstiges

Der Kunde trägt die tatsächlichen Kosten für:

  • Stilllegung,
  • Wassersperre,
  • Drosselung,
  • Wiederinbetriebsetzung,
  • Wassermesserwechsel nach Frostschaden
  • Überprüfung des Zählwerkes auf Wunsch des Kunden


mindestens jedoch EUR 67,23 netto bzw. EUR 80,00 brutto incl. 19% MwSt.

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