Wasserqualität und Wasseranalyse
Das Wasser in unserem Versorgungsgebiet hat aktuell den Wert 14,3 und liegt somit bei Härtegrad 3, was als hartes Wasser gilt.
Die Gesamthärte entnehmen Sie der untenstehenden Analyse.
Grundsätzlich gilt:
Das aus Grundwasser gewonnene Trinkwasser (in Deutschland über 60 %) enthält Mineralien, die aus dem Erdreich gelöst wurden.
Aus Oberflächenwasser stammendes Trinkwasser enthält vergleichsweise weniger Mineralstoffe.
Wasserhärte beschreibt die Konzentration von Mineralien in Trinkwasser, insbesondere von Calcium und Magnesium (auch als Härtebildner bezeichnet). Hartes Wasser bedeutet: Hohe Konzentration an Härtebildnern; weiches Wasser bedeutet: niedrige Konzentration an Härtebildnern
Das Waschmittelgesetz unterscheidet die folgenden Härtebereiche:
(Die Wasserhärte wird in Grad deutscher Härte (ºdH) angegeben)
- Härtebereich 1 – Weiches Wasser : 0 bis 7 ºdH
- Härtebereich 2 – Mittelhartes Wasser : 7 bis 14 ºdH
- Härtebereich 3 – Hartes Wasser : 14 bis 21 ºdH
- Härtebereich 4 – Sehr hartes Wasser : über 21 ºdH
Anschlusskosten
Der Grundstückseigentümer hat dem Wasserbeschaffungsverband Dänischer Wohld mit Erstellung eines Wasseranschlusses einen Grundbetrag zu zahlen.
Der Grundbetrag beträgt je Anschluss bis zu einer Länge von 25 m ab Anbohrung an die Versorgungsleitung – ohne Erdarbeiten
- mit Wassermesser Q₃4
1.121,50 € zzgl. 7% Mwst = 1.200,00 € - mit Wassermesser Q₃10
1.355,14 € zzgl. 7% Mwst = 1.450,00 €
Erdarbeiten und Hausanschlüsse mit größeren Wassermessern sowie Anschlüsse für Weidemesser werden nach Aufwand abgerechnet.
Standrohrmiete und Bauwasserpauschale
Standrohrmiete
- Die Standrohrmiete beträgt pro Tag 1,40 € zzgl. 7 % Mwst. = 1,50 €
- Die Sicherheitsleistung bei Ausleihung eines Standrohres beträgt 200,00 €
Bauwasser
Für Bauwasser wird für jedes Gebäude pro Wohneinheit eine einmalige Bauwasserpauschale in Höhe von 84,11 € zzgl. 7 % Mwst. = 90,00 € berechnet.
Stilllegung und Wiederinbetriebnahme
Stilllegung, Wiederinbetriebnahme, Umlegung und Sonstiges
Der Kunde trägt die tatsächlichen Kosten für:
- Stilllegung
- Wassersperre
- Drosselung
- Wiederinbetriebnahme
- Wassermesserwechsel nach Frostschaden
- Überprüfung des Zählwerkes auf Wunsch des Kunden
mindestens jedoch 67,23 € netto bzw. 80,00 € brutto incl. 19 % MwSt.